Nun, die Indizierung geht in soweit in Ordnung, als das Pornographie grundsätzlich Indiziert ist. Auch eine Klassifikation des Videos als Kunst schließt diese Indizierung nicht aus, so sieht es der BGH in der Grundsatzentscheidung zu diesem Thema (Mutzenbacher-Entscheidung von 1990).
Jedoch muss man sich die Frage stellen, ob das Video denn wirklich Pornographie darstellt.
"In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig[11] wörtlich oder sinngemäß eine Definition des OLG Düsseldorf genannt. Danach handelt es sich bei Pornografie um ?grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität.?" (http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie)
Dies mag auf den ersten Blick durchaus stimmen, jedoch stimme ich nicht vollständig zu. Meines Erachtens nach ziehlt die bildliche Darstellung zum großen Teil darauf ab, die textliche Aussage des Songs zu unterstreichen. Insofern ist also durchaus ein Sinnzusammenhang gegeben und die Musik steht weiterhin im Mittelpunkt. Ergo für mich keine Pornographie.